Vor 60 Jahren…


Um die geringen Wassermengen nicht unnötig weiter zu reduzieren, untersagt bis auf Widerruf die Gemeinde Herlinghausen bei Androhung empfindlicher Ordnungsstrafen das Waschen von Autos, Motorrädern und Traktoren sowie das Besprengen der Gärten. Als äußerste Maßnahme erwägt die Verwaltung die rationierte Wasserzuteilung.