Gebietszugehörigkeit

Nähere Betrachtung der Frage:
Zum wem gehörte Herlinghausen und welche Gebietstausche hat es gegeben?
Was hat Volkmarsen damit zu tun?

Von alters her gehörte Herlinghausen zum Fürstbistum Paderborn und war Lehnsort der Calenberger.
Der letzte Calenberger verkaufte 1447 das Dorf an die hessischen Herren von Gudenberg und trug sein Lehen, das ihm aber vom Fürstbischof zugesprochen war, dem Landgrafen von Hessen an.

Damit kam das territorial zu Paderborn gehörende Herlinghausen unter die Gerichtsbarkeit der Hessen.
1539 ging das gudenbergische Dorf Herlinghausen durch Erbschaft an die Herren von der Malsburg. 
Unter der Herrschaft und dem Einfluß der protestantischen Malsburger wurde das Dorf Herlinghausen kurz nach der Reformation (wahrscheinlich ab 1541) evangelisch.

Mit Vertrag von 1597 wurden Grenzprobleme zwischen Paderborn und Hessen endgültig geregelt. Herlinghausen gehört zum Territorium des Fürstbistum Paderborn, unterstand aber wirtschaftlich und gerichtlich den Malsburgern.
Mit dem Friedensvertrag mit Napoleon 1801 und dem darauf folgenden Reichdeputationsschluß wurde das Hochstift Paderborn, als Ersatz für den Verlust seiner linksrheinischen Besitzungen, Preußen zugesprochen. Damit gehörte Herlinghausen nun zu Preußen.

Zu den ersten durchgreifenden Änderungen gehörte, das Hochstift nun in ein Erbfürstentum umzuwandeln und es 1803 in drei Kreise aufzuteilen, nämlich Paderborn, Brakel und Warburg. 

Volkmarsen kam 1803 mit dem Reichsdeputationshauptschluß an Hessen-Darmstadt. Im März 1806 trat Hessen-Darmstadt die Stadt mit seinem Umland an den Fürsten von Nassau-Oranien-Corvey ab. 

Dann kam die Franzosenzeit. Napoleon schlug am 14. Oktober 1806 bei Jena und Auerstädt die Preußen erneut und teilte die eroberten Gebiete wiederum neu auf. Es entstand das Königreich Westfalen mit Regierungssitz in Kassel. 
Die regionale Neuordnung erfolgt nach französischem Modell und das Königreich wurde in Departements eingeteilt, der Kreis Warburg aufgelöst. 

Mit Dekret vom 23.Oktober.1806 gliederte Napoleon Volkmarsen in das Königreich Westfalen als Kantonsstadt ein. Germete, Wormelen, Kalenberg, Breuna und Rhöda; Wettesingen wurden dem Canton Volkmarsen zugeordnet, dass im Fulda-Departement dem Distrikt von Cassel unterstand. 

Nicht so Herlinghausen. Das unter malsburgischer Verwaltung stehende, evangelische Dorf, daß man sicher eben deshalb zu Hessen zählte, sowie Dalheim kamen zum Canton Niedermeiser (Hessen).

Warburg und die übrigen Orte des ehemaligen Kreises Warburg gehörten zum Distrikt der Unterpräfektur Höxter. Zur Cantonsstadt Warburg zählten: Hohenwepel, Bonenburg, Scherfede, Nörde Rimbeck Ossendorf, Menne, Dössel und Hardehausen.
Als dann 1813 die Preußen nach der Niederlage Napoleons wieder kamen, teilten sie das wiedererlangte Gebiet erneut in Regierungsbezirke und Kreise auf. 

Am 1. November 1816 kam es in dem neu geschaffenen Regierungsbezirk Minden zur Kreiseinteilung. Man griff auf die vom Königreich Westfalen hinterlassenen Strukturen zurück, mit der Ausnahme dass die Cantonsstadt Volkmarsen mit Ihren dazu gehörenden Orten in den Kreis einbezogen und die Orte Herlinghausen und Dalheim aus der Kantonsstadt Niedermeiser entlassen und dem Kreis Warburg wieder zugeschlagen wurden.

Mit Vertrag vom 9. Oktober 1817 trat dann Preußen die Stadt Volkmarsen wieder an Kurhessen ab. 

Herlinghausen nahm aber damals auch noch eine andere Sonderstellung ein. Wegen der Malsburger Gerichtsbarkeit wurde der Ort wie hessisches Ausland behandelt, mit der Konsequenz, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten, sofern sie nach Preußen gerichtet waren, bei der Ein- und Ausfuhr als Ausland behandelt wurden, d.h. es wurde Zoll erhoben. 

Das galt auch für den Wirtschaftsverkehr mit der Stadt und dem Kreis Warburg zu dem Herlinghausen ja gemäß Kreiseinteilung dazu gehörte. 1826 errichtet Preußen an der Landesgrenze ein Zollansagehaus. 

Erst mit der Gemeindeordnung 1831 erfolgte hierüber eine endgültige Regelung.
1831/32 werden die Grenzen zwischen Preußen und Hessen neu vermessen. Herlinghausen verlor einen riesigen Teil seiner auf hessischem Gebiet liegenden Feldfluren. Von ehemals 600 Morgen gehen 214 Morgen nach Wettesingen und 150 Morgen nach Oberlistingen. 
Auch der Teil am Hängen, wo heute noch der ehemalige jüdische Friedhof von Herlinghausen liegt.
Mit der Separation (Flurbereinigung) 1869 ist Herlinghausen ist mit allen Rechten und Pflichten in Preußen angekommen.

1876 werden die Besitzrechte an den Feldfluren endgültig fest geschrieben, so wie sie heute noch sind.

Die o.a. Verwaltungseinteilung des Kreises Warburg von 1816/17 blieb so bis 1945. Ab 1946/47 ist er Teil des nordrhein-westfälischen Regierungsbezirks Detmold. Der Kreis ging 1975 im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform zusammen mit dem Altkreis Höxter im neu gegründeten Kreis Höxter auf.

*Alle Informationen entstammen dem Beitrag zur Ausstellung im Museum im „Stern“ vom Jahr 2006 und wurden von Rainer Herwig zur Verfügung gestellt*